Zu unserem Leistungsangebot zählt die Projektierung der Leitungssysteme für die Lüftungs- und Klimaanlagen unserer Gebäudeplanungen. Aufgrund der großen Leitungsquerschnitte haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese am besten von Anfang an in unseren Ausführungsplänen berücksichtigt werden sollten – nur so kann gewährleistet werden, dass diese platzoptimiert und weitestmöglich unsichtbar bzw. nicht störend untergebracht werden können.

 
Ausgewählte Vorschriften und Planungsgrundlagen:

EnEV (Energieeinsparverordnung) – fordert in §6 eine luftdichte Gebäudehülle
DIN EN 12792 Lüftung von Gebäuden
DIN 1946-6 Lüftung von Wohnungen / Lüftungskonzept
Fordert den Nachweis einer ausreichenden Lüftung zum Feuchteschutz, die nutzerunabhängig sein muss!
DIN EN 16798-3 Lüftung von Nichtwohngebäuden
Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme
DIN 18017-3 Entlüftungsanlagen von innenliegenden Bädern und Toiletten, sowie Küchen und Kochnischen. Mindestvolumenstrom von 40 m³/h bei Dauerbelüftung oder 60 m³/h bei bedarfsgeführten Anlagen.
DIN V 4701-10 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen
Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung
DIN V 18599-6 Energetische Bewertung von Gebäuden
Teil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau
DIN V 18599-7 Energetische Bewertung von Gebäuden
Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau
VDI 6040 Raumlufttechnik in Schulen
„Werte der CO2 Konzentration größer 1000 ppm und kleiner 2000 ppm sind als hygienisch auffällig zu bewerten. Werte größer als 2000 ppm gelten als kritisch und sind inakzeptabel“.
VDI 6022 Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte
Beurteilung der Raumluftqualität, Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen
DIN 1946-4 Raumlufttechnik
Teil 4: in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens
DIN EN 12599 Lüftung von Gebäuden
Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen
LBO BW §30
M-LüAR
Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen müssen betriebssicher und brandsicher sein; sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen.
M-LüAR: Muster-Lüftungsanlagen Richtlinie Brandschutz
LBO BW §31
M-LAR
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle müssen brandsicher sein. Sie sind so zu errichten und anzuordnen, dass die Brandweiterleitung ausreichend lange verhindert wird.
M-LAR: Muster-Leitungsanlagen Richtlinie Brandschutz
DIN 4109-36 Schallschutz im Hochbau
Teil 36: Gebäudetechnische Anlagen