Zu unserem Leistungsangebot zählt die Projektierung der Leitungssysteme für die Lüftungs- und Klimaanlagen unserer Gebäudeplanungen. Aufgrund der großen Leitungsquerschnitte haben wir die Erfahrung gemacht, dass diese am besten von Anfang an in unseren Ausführungsplänen berücksichtigt werden sollten – nur so kann gewährleistet werden, dass diese platzoptimiert und weitestmöglich unsichtbar bzw. nicht störend untergebracht werden können.
Ausgewählte Vorschriften und Planungsgrundlagen:
EnEV | (Energieeinsparverordnung) – fordert in §6 eine luftdichte Gebäudehülle |
DIN EN 12792 | Lüftung von Gebäuden |
DIN 1946-6 | Lüftung von Wohnungen / Lüftungskonzept Fordert den Nachweis einer ausreichenden Lüftung zum Feuchteschutz, die nutzerunabhängig sein muss! |
DIN EN 16798-3 | Lüftung von Nichtwohngebäuden Leistungsanforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme |
DIN 18017-3 | Entlüftungsanlagen von innenliegenden Bädern und Toiletten, sowie Küchen und Kochnischen. Mindestvolumenstrom von 40 m³/h bei Dauerbelüftung oder 60 m³/h bei bedarfsgeführten Anlagen. |
DIN V 4701-10 | Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen Teil 10: Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung |
DIN V 18599-6 | Energetische Bewertung von Gebäuden Teil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen, Luftheizungsanlagen und Kühlsystemen für den Wohnungsbau |
DIN V 18599-7 | Energetische Bewertung von Gebäuden Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau |
VDI 6040 | Raumlufttechnik in Schulen „Werte der CO2 Konzentration größer 1000 ppm und kleiner 2000 ppm sind als hygienisch auffällig zu bewerten. Werte größer als 2000 ppm gelten als kritisch und sind inakzeptabel“. |
VDI 6022 | Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte Beurteilung der Raumluftqualität, Hygienekontrollen, Hygieneinspektionen |
DIN 1946-4 | Raumlufttechnik Teil 4: in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens |
DIN EN 12599 | Lüftung von Gebäuden Prüf- und Messverfahren für die Übergabe eingebauter raumlufttechnischer Anlagen |
LBO BW §30 M-LüAR |
Lüftungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen müssen betriebssicher und brandsicher sein; sie dürfen den ordnungsgemäßen Betrieb von Feuerungsanlagen nicht beeinträchtigen. M-LüAR: Muster-Lüftungsanlagen Richtlinie Brandschutz |
LBO BW §31 M-LAR |
Leitungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle müssen brandsicher sein. Sie sind so zu errichten und anzuordnen, dass die Brandweiterleitung ausreichend lange verhindert wird. M-LAR: Muster-Leitungsanlagen Richtlinie Brandschutz |
DIN 4109-36 | Schallschutz im Hochbau Teil 36: Gebäudetechnische Anlagen |