Energieaudit nach DIN EN 16247:

Ein Energieaudit ist ein wichtiger Schritt für eine Organisation von welcher Größe oder welchem Typ auch immer, die ihre Energieeffizienz verbessern, den Energieverbrauch verringern und dadurch Vorteile für die Umwelt erreichen möchte. Es erfolgt eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energie-effizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

 
Der Energieauditprozess muss sein:

  • a) angemessen (Ziele und Gründlichkeit);
  • b) vollständig definiert;
  • c) repräsentativ (zuverlässige und relevante Daten);
  • d) rückverfolgbar;
  • e) zweckdienlich;
  • f) verifizierbar (Verbesserung der Energieeffizienz).

Der Auditprozess läuft wie folgt ab:

  1. Einleitender Kontakt, Erstgespräch und Definition
  2. Auftaktbesprechung zur Information und Abstimmung
  3. Datenerfassung und Außen-Einsätze
  4. Analyse
  5. Bericht
  6. Abschlussbesprechung

Gemäß dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) sind große Unternehmen alle 4 Jahre verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Dies wird vom BAFA stichprobenartig überprüft. Bei der Durchführung unserer Energieaudits arbeiten wir entsprechend den Vorgaben des BAFA-Leitfadens zum Energieaudit.