„Eigenversorgung” ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz (Anmerkung: der öffentlichen Versorgung) durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt (Definition nach §3 Nr 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017).
Vorteile der Eigenversorgung:
- Förderung der Überschusseinspeisung
- Entfall der meisten Umlagen und Netzentgelte
- Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung kleiner 2 MW
- EEG-Umlage auf 40% reduziert
- Verbesserung der Umweltbilanz und Nachhaltigkeit des Unternehmens
- Imagegewinn
- Erhöhung der Autarkie
Wir bieten diesbezüglich folgende Dienstleistungen an:
- Prüfung des sinnvollen Einsatzes einer PV-Anlage und/oder Kraft-Wärme-Kopplung (meist Blockheizkraftwerk – BHKW).
- Wirtschaftliche Betrachtung, Aufzeigen der Einsparpotentiale
- Ökologische Betrachtung
- Aufzeigen der Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen
- Unterstützung bei der Bewältigung der Energie-administrativen Aufgaben