Eigenversorgung” ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz (Anmerkung: der öffentlichen Versorgung) durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt (Definition nach §3 Nr 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2017).

Vorteile der Eigenversorgung:

  • Förderung der Überschusseinspeisung
  • Entfall der meisten Umlagen und Netzentgelte
  • Stromsteuerbefreiung bei Nennleistung kleiner 2 MW
  • EEG-Umlage auf 40% reduziert
  • Verbesserung der Umweltbilanz und Nachhaltigkeit des Unternehmens
  • Imagegewinn
  • Erhöhung der Autarkie

Wir bieten diesbezüglich folgende Dienstleistungen an:

  • Prüfung des sinnvollen Einsatzes einer PV-Anlage und/oder Kraft-Wärme-Kopplung (meist Blockheizkraftwerk – BHKW).
  • Wirtschaftliche Betrachtung, Aufzeigen der Einsparpotentiale
  • Ökologische Betrachtung
  • Aufzeigen der Fördermöglichkeiten und Vergünstigungen
  • Unterstützung bei der Bewältigung der Energie-administrativen Aufgaben