Das Ausstellen eines Energieausweises für ein Gebäude erfolgt entsprechend den Regelungen des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG).

Für Neubauten ist die Erstellung eines Energieausweis grundsätzlich Pflicht. Sollen Bestandsgebäude vermietet, verkauft oder verpachtet werden, besteht ebenfalls die Pflicht für einen gültigen Energieausweis.

Das GEG unterscheidet den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist ein Rechennachweis für den erforderlichen Energiebedarf des Gebäudes und wird grundsätzlich für Neubauten und energetisch sanierte Bestandsgebäude ausgestellt. Der Verbrauchsausweis ist für Bestandsbauten gedacht, bei denen der Energieverbrauch der letzten 3 Jahre bekannt ist und sich aufgrund der gleichbleibenden Nutzung nicht wesentlich verändern wird. Wir empfehlen grundsätzlich den Energiebedarfsausweis, da dieser wesentlich aussagekräftiger ist und auch die möglichen Einsparpotentiale des Gebäudes erschließt.

Die Berechnung des Energiebedarfs erfolgt bei uns stets nach den Regeln der DIN V 18599. Diese berücksichtigt auch die immer häufiger vorkommende Kühlung von Gebäuden. Jeder Energieausweis erhält eine eigene Registriernummer des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik), welche wir nach Erstellung und Einreichung dort beantragen. Der Ausweis ist für 10 Jahre gültig.